GPSR im Shopify-Shop: Was seit der EU-Produktsicherheitsverordnung wirklich in jede Produktseite muss

GPSR für Shopify-Händler: die vier Pflichtangaben im Angebot, die verantwortliche Person in der EU, wann du selbst zum Importeur wirst und wie du das über Metafelder statt Copy-Paste löst. Mit dem dokumentierten Abmahn- und Bußgeldstand 2026.

Recht & Pflichten

GPSR im Shopify-Shop:
Was seit der EU-Produktsicherheitsverordnung wirklich in jede Produktseite muss

Dominik-Lukas Moral Falke · Shopify Plus Partner · September 2026 · 12 Min. Lesedauer

GPSR: die vier Pflichtangaben Sichtbar im Angebot – vor dem Kauf, nicht im PDF GILT SEIT 13. Dezember 2024 HERSTELLER Name · Postadresse · E-Mail BEI NICHT-EU-HERSTELLERN Verantwortliche Person in der EU PRODUKT Bild · Typ · Chargen-/Seriennummer WARNHINWEISE In der Sprache des Ziellandes ABMAHNUNGEN DOKUMENTIERT 357 € bis 1.216 € Kosten falkeconsulting.com · Shopify Plus Partner · DACH-Spezialist

Die EU-Produktsicherheitsverordnung gilt seit Dezember 2024, und seit 2025 kommen die ersten Abmahnungen. Trotzdem fehlen in sehr vielen deutschen Shopify-Shops noch immer Herstelleradresse und Warnhinweise auf der Produktseite. Dieser Guide zeigt dir, welche vier Angaben in jedes Angebot gehören, wann du selbst zum Importeur wirst, und wie du das in Shopify sauber über Metafelder löst, statt es in 400 Produktbeschreibungen zu kopieren.

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1. Was die GPSR ist – und wen sie bindet

Die General Product Safety Regulation – Verordnung (EU) 2023/988, im Deutschen EU-Produktsicherheitsverordnung – gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU- und EWR-Staaten. Sie hat die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG abgelöst. Weil sie eine Verordnung und keine Richtlinie ist, brauchte es keine Umsetzung in nationales Recht: Sie galt am Stichtag, in Deutschland wie in Österreich, ohne Übergangsfrist für den Onlinehandel.

Der zweite Punkt ist der, an dem sich die meisten Händler verschätzen: Die Verordnung bindet nicht nur Hersteller. Sie kennt eine ganze Kette von Wirtschaftsakteuren, und fast jeder Shop steckt in mindestens einer dieser Rollen.

Die Rollen – und wer du wahrscheinlich bist
Hersteller: wer produziert – aber auch, wer ein Produkt wesentlich verändert oder unter eigener Marke verkauft. Jeder Private-Label- und Eigenmarken-Shop ist damit Hersteller im Sinne der Verordnung, auch wenn in China produziert wird.
Importeur: wer ein Produkt erstmals aus einem Drittland in die EU bringt. Wer direkt in Asien oder in der Schweiz einkauft und nach Deutschland liefern lässt, ist Importeur.
Händler/Distributor: wer weiterverkauft, ohne Hersteller oder Importeur zu sein. Der klassische Shop, der beim deutschen Großhändler kauft.
Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze haben eigene, zusätzliche Pflichten – relevant, sobald du auch über Amazon, Kaufland oder OTTO verkaufst.

Für Österreich gilt dasselbe unmittelbar; die Verordnung hat dort das alte PSG-Regime für Verbraucherprodukte abgelöst. Details zu den weiteren österreichischen Pflichten haben wir im Österreich-Guide zusammengestellt. Und die Schweiz? Innerstaatlich gilt die GPSR nicht – aber sobald ein Schweizer Shop an EU-Verbraucher liefert, bringt er Produkte auf den EU-Markt und wird wie jeder andere Nicht-EU-Verkäufer behandelt. Er braucht also eine verantwortliche Person in der EU.

2. Die vier Angaben, die in jedes Angebot gehören

Artikel 19 GPSR regelt den Fernabsatz – also genau deinen Shop. Er verlangt, dass die folgenden Informationen im Angebot selbst stehen, klar und sichtbar, bevor der Kunde bestellt:

  • 1Hersteller-Identität: Name, eingetragener Handelsname oder Marke – plus Postanschrift und elektronische Adresse. Die Kommission hat in ihren Leitlinien vom November 2025 klargestellt, dass damit eine E-Mail-Adresse oder ein dedizierter Kontaktbereich auf der Website gemeint ist, der direkten Kontakt erlaubt.
  • 2Verantwortliche Person in der EU, falls der Hersteller nicht in der EU sitzt – mit Name, Postanschrift und elektronischer Adresse.
  • 3Produktidentifikation: ein Bild des Produkts, der Produkttyp und weitere Kennzeichen – Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Die Pflicht, diese Nummer auch auf dem Produkt selbst anzubringen, steht separat in Artikel 9.
  • 4Warnhinweise und Sicherheitsinformationen – in einer Sprache, die die Verbraucher des Ziellandes leicht verstehen. Für Deutschland und Österreich heißt das Deutsch. Wer über Shopify Markets in mehrere Länder verkauft, braucht die Hinweise je Sprache.

Der häufigste Fehler: Die Angaben stehen im PDF-Handbuch oder hinter einem Link „Weitere Produktinformationen". Das genügt nicht. Sie müssen im Angebot selbst stehen. Ein sauber beschrifteter Aufklapp-Bereich direkt auf der Produktseite ist die gängige Praxis – höchstrichterlich geklärt ist diese Frage aber noch nicht, und die vorsichtige Variante ist die sichtbare Ausgabe im Produktdatenblatt.

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3. Die verantwortliche Person in der EU

Artikel 16 GPSR ist der Hebel, der die Verordnung für Onlinehändler wirklich unangenehm macht: Ein Produkt darf nur dann in der EU auf den Markt gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der dafür verantwortlich ist. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020:

1. EU-Hersteller

Sitzt der Hersteller in der EU, ist er automatisch die verantwortliche Person. Für dich als Händler heißt das: Adresse abfragen und ausgeben, fertig.

2. Importeur

Gibt es keinen EU-Hersteller, rückt der Importeur nach – also wer die Ware erstmals in die EU bringt. Das kann dein Großhändler sein. Oder du.

3. Bevollmächtigter

Ein vom Nicht-EU-Hersteller schriftlich beauftragter EU-Vertreter. Es gibt Dienstleister, die das gegen Gebühr übernehmen.

4. Fulfilment-Dienstleister

Letzte Stufe der Kaskade. Greift in der Praxis selten, weil vorher schon jemand die Rolle trägt.

Wichtig für die Praxis: Shopify stellt keine verantwortliche Person und übernimmt diese Rolle ausdrücklich nicht. Das steht so im Shopify Help Center. Die Klärung liegt bei dir – und sie gehört in die Lieferantenkommunikation, nicht ins Theme.

4. Wann du selbst zum Importeur wirst

Das ist der Punkt, an dem Dropshipping-Modelle kippen. Bestellst du direkt bei einem Hersteller außerhalb der EU und lässt an deine Kunden liefern, ist niemand sonst in der Kette in der EU niedergelassen. Damit wirst du zum Importeur – mit drei Konsequenzen, die viele überraschen:

Deine Adresse steht in jedem Angebot

Vollständiger Name und Postanschrift deines Unternehmens, plus E-Mail. Ein Postfach reicht nicht.

Deine Adresse muss auch aufs Produkt

Als Importeur musst du Name und Anschrift auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung anbringen. Bei Ware, die direkt vom Lieferanten zum Kunden geht, ist das operativ kaum lösbar.

Du haftest wie der Hersteller

Technische Unterlagen, Risikoanalyse, Rückrufmanagement – die Pflichten des Importeurs liegen deutlich näher am Hersteller als am Händler.

Praktische Konsequenz: Wenn dein Sortiment aus Direktimport besteht, ist die GPSR kein Theme-Thema, sondern eine Sortimentsfrage. Entweder du kaufst über einen EU-Importeur ein, der die Rolle trägt, oder du trägst sie selbst – bewusst und mit den passenden Prozessen. Wer KI-generierte Produkttexte und Dropshipping kombiniert, sollte zusätzlich unsere DACH-Checkliste für KI-Shops durchgehen.

Direktimport im Sortiment – und keine Ahnung, wer verantwortlich ist?

Wir gehen dein Sortiment durch, klären die Rollen je Lieferant und sagen dir, welche Produkte du so nicht weiterverkaufen kannst.

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5. Welche Produkte betroffen sind – und welche nicht

Die GPSR ist ein Auffangnetz. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, für die es keine strengere sektorspezifische EU-Regelung gibt – und das schließt gebrauchte, reparierte und generalüberholte Ware ein, sobald sie gewerblich verkauft wird.

Betroffen Nicht betroffen (Art. 2)
Alle Verbraucherprodukte ohne strengere Spezialregelung – Möbel, Haushaltswaren, Textilien, Deko, Sportartikel, Zubehör Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel
Gebrauchtware, reparierte und refurbished Produkte im gewerblichen Verkauf Antiquitäten sowie Produkte, die erkennbar als reparaturbedürftig gekennzeichnet verkauft werden
Produkte unter Sektorrecht (Spielzeug, Elektro, Kosmetik, PSA) – dort gelten die Spezialregeln, die GPSR füllt nur die Lücken Beförderungsmittel wie Fahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe, die von einem Dienstleister betrieben werden

Die Leitlinien der Kommission vom November 2025 haben dieses Verhältnis noch einmal geschärft: Die GPSR dupliziert keine Pflichten aus dem Sektorrecht, sie ergänzt es nur dort, wo es schweigt. Für die Produktseite ändert das wenig – die Informationspflichten aus Artikel 19 greifen in beiden Fällen.

6. Umsetzung in Shopify: Metafelder statt Copy-Paste

Die schlechteste Lösung ist die, die wir am häufigsten sehen: Die Herstellerangaben werden unten in die Produktbeschreibung kopiert. Bei 40 Produkten geht das. Bei 400 wird jeder Lieferantenwechsel zum Tagesprojekt, und die Angaben lassen sich nicht auswerten, nicht übersetzen und nicht prüfen.

Der saubere Weg sind Metafelder. Du legst je Produkt strukturierte Felder an und gibst sie im Theme als eigenen Block aus:

Das Metafeld-Set, das wir bei Kunden anlegen
gpsr.hersteller_name – Name oder Marke
gpsr.hersteller_adresse – vollständige Postanschrift
gpsr.hersteller_email – elektronische Adresse
gpsr.eu_verantwortlicher – Name, Adresse, E-Mail, falls nötig
gpsr.warnhinweise – Rich Text, mehrzeilig
gpsr.kennzeichnung – Typ-, Chargen- oder Seriennummer

Im Theme kommt ein eigener Abschnitt auf die Produktseite, der diese Felder als dynamische Quelle zieht. Wer Online Store 2.0 nutzt, kann den Block per Drag-and-drop platzieren; ansonsten ist das eine kleine eigene Section. Drei Details, die den Unterschied machen:

  • Fallback einbauen: Produkte ohne gepflegte Felder sollen im Backend auffallen, nicht im Shop stillschweigend ohne Pflichtangaben laufen. Wir setzen dafür ein Prüf-Template, das fehlende Felder listet.
  • Mehrsprachig denken: Warnhinweise über Translate & Adapt je Marktsprache pflegen. Ein deutscher Warnhinweis im französischen Markt erfüllt die Sprachanforderung nicht.
  • Shopifys Disclosures kennen: Shopify hat eine strukturierte Disclosure-Funktion für gesetzliche Warnhinweise, die als Aufklapp-Bereich rendert. Die mitgelieferte Taxonomie ist allerdings stark US-geprägt – für Identitätsdaten wie Hersteller und EU-Verantwortlichen sind eigene Metafelder die bessere Wahl.

Es gibt auch Apps für den Zweck. Sie nehmen dir das Anlegen der Felder ab, lösen aber weder die Datenbeschaffung beim Lieferanten noch die Frage, wer verantwortliche Person ist – und genau da liegt die Arbeit. Bevor du eine App installierst, lohnt der Blick in unseren Beitrag zu Apps, die den Shop verlangsamen.

7. Meldepflicht bei Unfällen: das Safety Business Gateway

Artikel 20 GPSR verpflichtet Hersteller – und in ihrem Auftrag die verantwortliche Person – dazu, Unfälle zu melden, bei denen ein Produkt zum Tod oder zu schweren gesundheitlichen Folgen geführt hat. Die Meldung läuft ohne unangemessene Verzögerung über das Safety Business Gateway der EU-Kommission. Über dasselbe Portal laufen auch Meldungen zu gefährlichen Produkten und Rückrufen; in Deutschland geht die Rückrufmeldung zusätzlich an die BAuA.

Für dich als Händler gilt eine abgeleitete Pflicht ohne Schwelle: Erfährst du von einem solchen Unfall, musst du das an Hersteller oder Importeur weitergeben. Praktisch heißt das, dass dein Kundenservice wissen muss, was ein meldepflichtiger Vorfall ist – ein Ticket mit „Das Ding ist mir in der Hand zerbrochen und ich musste genäht werden" darf nicht als normale Reklamation versanden.

8. Abmahnungen und Bußgelder: der Stand 2026

Hier trennen wir sauber zwischen dem, was dokumentiert ist, und dem, was im Netz kursiert.

Dokumentiert
Die ersten Abmahnungen laufen seit Mai 2025. Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte einen eBay-Verkäufer von Kosmetik ab, weil Herstellername, Postanschrift und E-Mail fehlten und für einen südkoreanischen Hersteller keine EU-verantwortliche Person genannt war – Kosten: 357 €.
Anfang 2026 dokumentierte der Händlerbund weitere Fälle, darunter eine Abmahnung wegen fehlender Herstellerangabe bei einem 3D-gedruckten Artikel über 1.216,60 €. Als Absender treten unter anderem Wettbewerbsvereine und spezialisierte Kanzleien auf.
Das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz ist im Februar 2026 in Kraft getreten. Es bringt einen Bußgeldkatalog für GPSR-Verstöße und erweiterte Befugnisse der Marktüberwachung gegenüber Marktplätzen.

Nicht dokumentiert: Uns ist bis heute kein veröffentlichtes deutsches Gerichtsurteil zu den GPSR-Informationspflichten bekannt und auch kein tatsächlich verhängtes Bußgeld gegen einen Shop. Die konkreten Bußgeldsummen, die in Ratgebern kursieren, stammen aus dem Gesetzentwurf, nicht aus verhängten Bescheiden. Das Risiko ist damit kurzfristig vor allem wettbewerbsrechtlich – also die Abmahnung, nicht die Behörde.

Das ist übrigens dasselbe Muster wie beim BFSG und beim Widerrufsbutton: Erst passiert scheinbar nichts, dann kommen die Serienabmahnungen. Wer die Pflichtangaben jetzt sauber aufsetzt, hat das Thema für Jahre erledigt.

9. Häufige Fragen zur GPSR im Shopify-Shop

Reicht es, die Herstellerangaben in ein Aufklapp-Element auf der Produktseite zu legen?
Das ist die gängige Praxis und wird überwiegend als ausreichend angesehen, solange das Element klar beschriftet ist und auf derselben Produktseite liegt. Höchstrichterlich geklärt ist es nicht. Was sicher nicht reicht: die Angaben nur im PDF-Handbuch, auf einer separaten Unterseite oder erst im Checkout.
Gilt die GPSR auch für meine Bestandsprodukte?
Für alles, was du heute anbietest, ja. Die Informationspflichten aus Artikel 19 knüpfen an das Angebot an, nicht an das Einkaufsdatum. Ein Altbestand ohne Herstellerangaben ist damit genauso angreifbar wie ein neues Produkt.
Ich verkaufe Eigenmarke aus China – wer ist verantwortliche Person?
Du. Wer unter eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller; wer die Ware zusätzlich erstmals in die EU bringt, ist auch Importeur. Beide Rollen liegen dann bei dir, mit den vollen Pflichten inklusive technischer Unterlagen und Kennzeichnung auf dem Produkt.
Gilt die GPSR für einen Schweizer Shop?
Innerhalb der Schweiz nicht. Sobald du aber an Verbraucher in der EU lieferst, bringst du Produkte auf den EU-Markt und wirst wie jeder Nicht-EU-Verkäufer behandelt – inklusive der Pflicht, eine verantwortliche Person in der EU zu benennen.
Brauche ich für die GPSR eine App?
Nein. Metafelder plus ein Theme-Block leisten dasselbe, ohne monatliche Kosten und ohne zusätzliches Script im Frontend. Apps sind vor allem dann sinnvoll, wenn du sehr viele Produkte über einen Feed pflegst und eine Oberfläche für die Datenerfassung brauchst.
Was ist mit Dienstleistungen und digitalen Produkten?
Die GPSR erfasst physische Verbraucherprodukte. Reine Dienstleistungen und digitale Downloads fallen nicht darunter. Sobald aber ein physischer Gegenstand mitgeliefert wird, gilt sie für diesen Gegenstand.

10. Fazit: die Checkliste in fünf Zeilen

Erstens: Kläre je Lieferant, wer Hersteller und wer verantwortliche Person in der EU ist – schriftlich. Zweitens: Lege die sechs Metafelder an und befülle sie, beginnend bei den umsatzstärksten Produkten. Drittens: Baue den Ausgabeblock ins Produkt-Template, sichtbar auf der Produktseite. Viertens: Übersetze die Warnhinweise je Marktsprache. Fünftens: Bring deinem Kundenservice bei, wie ein meldepflichtiger Unfall aussieht.

Das ist ein bis zwei Tage Arbeit für einen mittleren Katalog – und danach ist es Routine. Deutlich billiger als die erste Abmahnung, und deutlich ruhiger, als darauf zu warten, ob die Marktüberwachung 2026 anzieht.

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Shopify Plus Partner · DACH-Recht · Festpreise
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Dieser Beitrag gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einordnung deines konkreten Sortiments gehört zu einem auf Produktsicherheitsrecht spezialisierten Anwalt.

Dominik-Lukas Moral Falke
ÜBER DEN AUTOR
Dominik-Lukas Moral Falke

Shopify & Shopify Plus Freelancer · Berlin & Marbella. Seit Jahren setze ich Shopify-Shops für Marken im DACH-Raum um — von der Migration über den Relaunch bis zur Conversion-Optimierung. In diesem Blog teile ich, was in echten Projekten funktioniert.

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Ich arbeite an wenigen Projekten gleichzeitig und nehme keine reinen Angebotsvergleiche an. Wenn du weißt, was du willst, und jemanden suchst, der es umsetzt: zwei Sätze genügen.

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