Widerrufsbutton 2026: Pflicht für Shopify-Shops – so setzt du sie um
Der Widerrufsbutton ist seit 19.06.2026 Pflicht (§ 356a BGB). Zweistufige Widerrufsfunktion, Pflichtangaben, Platzierung & Umsetzung in Shopify – verständlich erklärt.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton für Online-Shops EU-weite Pflicht (Richtlinie 2023/2673) – in Deutschland umgesetzt im neuen § 356a BGB.
- Er muss gut sichtbar, dauerhaft erreichbar und zweistufig sein: Widerruf starten, dann aktiv bestätigen.
- Nur drei Pflichtangaben sind erlaubt: Name, Vertragskennung (z. B. Bestellnummer) und E-Mail – ein verpflichtender Widerrufsgrund ist unzulässig.
- Fehlt er, drohen Abmahnungen und Bußgelder – und die Widerrufsfrist verlängert sich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
- Die Umsetzung ist technisch überschaubar – wichtig ist, dass Platzierung und Ablauf den Vorgaben entsprechen.
Seit dem 19. Juni 2026 brauchst du in deinem Online-Shop einen Widerrufsbutton – verpflichtend, EU-weit. Diese Anleitung erklärt dir verständlich, was der Widerrufsbutton ist, wie er aussehen und funktionieren muss und wie du ihn in Shopify rechtssicher umsetzt. Damit du nicht zur leichten Beute für Abmahner wirst.
01Was der Widerrufsbutton ist – und ab wann er Pflicht ist
Der Widerrufsbutton ist das Gegenstück zum bereits bekannten Kündigungsbutton: eine digitale Funktion, mit der Verbraucher:innen einen online geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die Deutschland im neuen § 356a BGB umgesetzt hat (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 5. Februar 2026). Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026 – ohne Übergangsfrist.
Anders als die Widerrufsbelehrung (ein Rechtstext) ist der Widerrufsbutton eine aktive Funktion in deinem Shop. Er ergänzt deine bestehende Belehrung, ersetzt sie aber nicht. Wie du Widerruf und AGB sauber im Checkout einbindest, zeigt der Beitrag Shopify Checkout rechtssicher.
Nicht verwechseln: Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, Pflicht seit Juli 2022) beendet laufende Verträge wie Abos – der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) macht neu geschlossene Fernabsatzverträge rückgängig. Verkaufst du Abo-Produkte, brauchst du beide Buttons, klar voneinander getrennt und eindeutig beschriftet.
02Für wen die Pflicht gilt
Betroffen ist praktisch jeder Online-Shop: Die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die mit Verbraucher:innen Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über eine Online-Oberfläche abschließen. Also auch für deinen Shopify-Shop, sobald du an Privatkund:innen verkaufst – in Deutschland, Österreich und dem gesamten EU-Raum.
Der Begriff „Online-Benutzeroberfläche" ist dabei bewusst weit gefasst: Websites, Buchungsstrecken und ausdrücklich auch Mobile Apps. Selbst wer über Marktplätze verkauft und dabei selbst Vertragspartner bleibt, muss sicherstellen, dass Kund:innen eine Widerrufsfunktion nutzen können. Ausgenommen sind reine B2B-Shops sowie Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 BGB) – etwa individuell angefertigte Ware.
03Wie der Widerrufsbutton aussehen & funktionieren muss
Die Vorgaben sind klar definiert. Der Button (oder ein gleichwertig hervorgehobener Link) muss:
- Gut sichtbar und eindeutig beschriftet sein – empfohlen ist die Beschriftung „Vertrag widerrufen“.
- Leicht zugänglich und während der gesamten Widerrufsfrist dauerhaft erreichbar sein.
- Ein zweistufiges Verfahren abbilden: Zuerst startet die Person den Widerruf und gibt die nötigen Angaben ein, anschließend bestätigt sie aktiv über eine gesonderte Schaltfläche – etwa „Widerruf bestätigen“.
- Datenminimierung einhalten: Als Pflichtangaben sind nur Name, Vertragsidentifikation (z. B. Bestellnummer) und ein elektronisches Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail-Adresse) erlaubt. Ein Widerrufsgrund darf nur freiwillig abgefragt werden – als Pflichtfeld wäre er selbst ein Verstoß.
- Nach dem Absenden unverzüglich eine Eingangsbestätigung liefern – auf dauerhaftem Datenträger (z. B. E-Mail), inklusive Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Gut zu wissen: Es muss kein technischer „Button“ im engeren Sinn sein – ein klar bezeichneter, ebenso hervorgehobener Link genügt nach aktuellem Stand. Entscheidend sind Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und das zweistufige Verfahren.
04Wo der Button platziert sein muss
Die Widerrufsfunktion muss unmittelbar und leicht zugänglich sein. In der Praxis heißt das: gut sichtbar im Footer auf jeder Seite, dauerhaft erreichbar und nicht hinter mehreren Klicks versteckt. Wichtig: Der Zugang darf nicht hinter einem Login oder Kundenkonto liegen – auch Gastbesteller:innen müssen widerrufen können. Ein zusätzlicher Link im Kundenkonto ist in Ordnung, ersetzt den frei zugänglichen Weg aber nicht. Zusätzlich musst du über die Platzierung informieren – sonst gilt die Informationspflicht als nicht erfüllt.
05Was passiert, wenn du ihn nicht einbaust
Die Konsequenzen sind unangenehm und konkret:
- Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
- Bußgelder bei Verstößen gegen die Informationspflichten.
- Eine verlängerte Widerrufsfrist von bis zu 12 Monaten und 14 Tagen – Kund:innen könnten also deutlich länger widerrufen, was direkt ins Geld geht.
Kurz: Der Aufwand für die Umsetzung ist klein gegen das Risiko, es zu lassen. Schon beim Kündigungsbutton gab es 2022 in den ersten Monaten eine Abmahnwelle – beim Widerrufsbutton ist die Aufmerksamkeit ähnlich hoch.
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06Was NICHT reicht – die häufigsten Irrtümer
Diese verbreiteten „Lösungen" erfüllen die Anforderungen des § 356a BGB nicht:
- „Wir haben doch eine Widerrufsbelehrung": Die Belehrung informiert nur – der Button ist eine eigenständige technische Funktion. Beides ist Pflicht.
- PDF-Widerrufsformular zum Download: War nie eine „Funktion" im Sinne des Gesetzes – reicht nicht.
- Widerruf nur im Kundenkonto: Login-Hürden sind ausdrücklich unzulässig – auch Gastbesteller:innen müssen widerrufen können.
- Kontaktformular mit Betreff „Widerruf": Erfüllt weder die Beschriftungs- noch die Zweistufigkeits- und Bestätigungspflicht.
- Formular mit Pflichtfeld „Widerrufsgrund": Verstößt gegen die Datenminimierung – der Grund darf nur freiwillig abgefragt werden.
07So setzt du den Widerrufsbutton in Shopify um
Shopify bringt die Funktion nicht standardmäßig mit – du setzt sie über eine eigene Seite plus Formular oder eine spezialisierte Lösung um. Der saubere Weg sieht so aus:
- Widerrufs-Seite anlegen mit dem zweistufigen Ablauf: Eingabe der Bestelldaten → aktive Bestätigung.
- Formular einbinden, das den Widerruf entgegennimmt und dir sowie der Kundschaft eine Bestätigung sendet.
- Sichtbar verlinken – im Footer und an weiteren passenden Stellen, dauerhaft erreichbar.
- Auf deine Widerrufsbelehrung abstimmen und alles mobil testen.
Technisch ist das überschaubar – es muss nur korrekt sitzen. Wenn du es lieber abgeben willst, übernehme ich die komplette Einrichtung zum Festpreis (siehe Hinweis oben) oder im Rahmen meiner Shopify-Leistungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Datenschutz und Tracking findest du im Beitrag DSGVO im Shopify-Shop.
08Fazit
Der Widerrufsbutton ist seit dem 19. Juni 2026 Pflicht (§ 356a BGB) – und das Risiko, ihn zu ignorieren, ist real: Abmahnungen, Bußgelder und eine massiv verlängerte Widerrufsfrist. Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist schnell erledigt, wenn Platzierung, Pflichtangaben und das zweistufige Verfahren stimmen. Setz ihn jetzt um – oder lass ihn einfach von mir einbauen.
Häufige Fragen
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Wie muss der Widerrufsbutton funktionieren?
Welche Angaben darf das Widerrufsformular verlangen?
Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?
Reicht ein Link statt eines echten Buttons?
Was passiert, wenn ich den Button nicht einbaue?
Kannst du den Widerrufsbutton für mich einrichten?
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